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Vertragsabschluss
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Sämtliche Lieferungen und Leistungen von OfficeCom GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichenden Bedingungen des Käufers / Auftraggebers / Leistungsempfängers (nachfolgend Kunden genannt) widersprechen wir, auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen.
Nach Vertragsabschluss gelten diese Geschäftsbedingungen stets in ihrer gültigen Form auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und OfficeCom GmbH. - Angebote von OfficeCom GmbH sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von OfficeCom GmbH zustande. Auf diese Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Die Kunden nehmen handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstige Abweichungen hin.
- Die Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und OfficeCom GmbH unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Nebenabreden und/oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung von OfficeCom GmbH wirksam.
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Sämtliche Lieferungen und Leistungen von OfficeCom GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
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Beratung
- Bei fehlerhafter Beratung bestehen Ansprüche gegen OfficeCom GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unterrichtet der Kunde im Rahmen einer Beratung OfficeCom GmbH nicht umfassend und wahrheitsgetreu über Erwerb, Installation oder Änderungen an einem Gerät oder macht er in sonstiger Weise beratungsrelevante falsche Angaben, so erlischt jeder Ersatzanspruch.
- Ein Ersatzanspruch entfällt auch dann, wenn die grundsätzlich vergütungspflichtige Beratung im Einzelfall kostenlos erfolgt.
- OfficeCom GmbH ist berechtigt dem Kunden erbrachte Leistungen als Referenz zu benutzen.
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Reparatur- und Serviceleistung
- Reparatur- und Serviceleistungen erbringt OfficeCom GmbH auf der Grundlage der jeweils gütigen Preisliste nach ihrer Wahl entweder am Ort der Aufstellung des Geräts oder in ihrer Werkstatt.
- Vor Aufnahme der Reparatur- und Serviceleistungen sichert der Kunde vollständig den gesamten Datenbestand. Der Kunde ist weiter dafür verantwortlich, dass der gesamte Datenbestand mindestens arbeitstäglich gesichert ist.
- Für im Rahmen von Reparatur- und Serviceleistungen auftretende Störungen oder Ausfälle, die darauf beruhen, dass kundenseits eingebaute Software und / oder Hardware aufgrund mangelhafter technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu verändern oder zu berechnen, ist OfficeCom GmbH nicht verantwortlich, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von OfficeCom GmbH vor. Überlässt der Kunde OfficeCom GmbH Datenträger oder gestattet er den Zugriff hierauf, so hat der Kunde dafür einzustehen, dass diese Daten bei Verlust wieder aufgespielt werden können. Der Kunde wird während der Gewährleistungsdauer eine ordnungsvgemäße Datensicherung vorhalten.
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Unabhängig vom Arbeitsergebnis ist die in der Preisliste festgelegte Anfahrtspauschale ebenso vom Kunden geschuldet wie auch die Fehlersuche als Arbeitszeit zu vergüten ist. Der zeitliche Aufwand ist auch dann zu vergüten, wenn eine Fehlerbeseitigung aus nicht von OfficeCom GmbH zu vertretenden Gründen nicht erfolgen kann.
Der zeitliche Aufwand wird insbesondere auch dann berechnet, wenn- der beanstandete Fehler bei Überprüfung nicht auftritt,
- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist,
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war und/oder keinen Zugang zu den Geräten OfficeCom GmbH ermöglicht hat,
- der Kunde den Vertrag während dessen Ausführung kündigt und
- OfficeCom GmbH bei der Durchführung des Vertrages vom Kunden zu vertretende Bedingungen vorfindet, die die Leistungserbringung in unzumutbarer Weise behindern.
- OfficeCom GmbH übernimmt auf der Grundlage gesonderter Serviceverträge die Wartung der Computer-Hardware und –Software des jeweiligen Auftraggebers. Auch für diese Serviceverträge gelten ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OfficeCom GmbH.
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Software
- OfficeCom weist den Kunden darauf hin, dass Fehler in Softwareprogrammen nicht auszuschließen sind. Treten solche Fehler auf, so tritt OfficeCom GmbH ihre Ansprüche gegen Vorlieferanten und Hersteller an den Kunden ab, der diese Ansprüche dann unter Freistellung von OfficeCom GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter verfolgt.
- OfficeCom sichert insbesondere weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für den vom Kunden vorgesehenen Gebrauch zu.
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Lieferung
- Versand und Zustellung erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
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Verzögert sich eine von OfficeCom GmbH zugesagte Lieferung oder Leistungserbringung, so können Rechte, sofern nicht eine Mitwirkungspflicht des Kunden verletzt ist, hieraus erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist von mindestens 4 Wochen geltend gemacht werden.
Beruht die Nichterbringung einer Liefer- oder Leistungspflicht auf nicht von OfficeCom GmbH zu vertretenden Umständen, wird die Frist angemessen verlängert, ohne dass eine Schadensersatzpflicht von OfficeCom GmbH eintritt. Bei unzumutbaren Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen steht jeder Vertragspartei ein Rücktrittsrecht zu, ohne dass die jeweils andere Vertragspartei hieraus Rechte ableiten kann.
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Preise/Zahlungsbedingungen
- Zahlungen im Verkauf sind sofort in bar ohne Abzug fällig. Zahlungen aus Reparatur- und Serviceleistung sind 8 Tage nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.
- Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen sind zwischen OfficeCom GmbH und Kunden schriftlich zu vereinbaren.
- Gegen Forderungen von OfficeCom GmbH können Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Kunden sind zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Bei Verzug des Kunden liefert OfficeCom GmbH noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse aus. Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder hält dieser vereinbarte Ratenzahlungen nicht ein, werden alle noch bestehenden Zahlungsansprüche von OfficeCom GmbH sofort zur Zahlung fällig. Verzugszinsen fallen auch ohne Mahnung bei Überschreitung des Zahlungsziels an.
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Gewährleistung
- Die Gewährleistungspflicht von OfficeCom GmbH beschränkt sich auf die Nacherfüllung im Rahmen der Garantie des Herstellers (Hardware und Software). Bei Reparatur- und Serviceleistungen beschränkt sich die Gewährleistungspflicht von OfficeCom GmbH ebenfalls auf Nacherfüllung. Diese Gewährleistung ist von OfficeCom GmbH erst und nur dann geschuldet, wenn der Kunde die beanstandete Ware an OfficeCom GmbH in ihrer Originalverpackung mit sämtlichen darin befindlichen Bestandteilen übergeben hat. Ist die Nacherfüllung unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er unter den Voraussetzungen des § 437 Nr. 3 BGB daneben Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.
- Gewährleistungsansprüche gegen OfficeCom GmbH stehen nur deren Kunden zu und sind nicht an Dritte abtretbar.
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Eine Gewährleistung wird grundsätzlich nicht übernommen,
- bei Reparaturen an Hardware, die älter als zwei Jahre ist,
- bei nachträglichen Konfigurationsänderungen an Hard- oder Software durch den Kunden,
- bei unsachgemäßer Behandlung,
- bei normalem Verschleiß und
- bei Verwendung von Raubkopien oder nicht lizenzierter Software durch den Kunden.
- Da OfficeCom GmbH auf die Verwendung ihrer Waren durch den Kunden keinen Einfluss hat und deren Verwendungszweck üblicherweise nicht kennt, haftet OfficeCom GmbH weder für die Eignung ihrer Waren für den beabsichtigten Verwendungszweck noch für Schäden, die aus mangelnder Eignung entstehen, es sei denn, es wird zwischen OfficeCom GmbH und dem Kunden etwas anderes schriftlich vereinbart.
- Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Mangelfolgeschäden, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus unabdingbarem Recht.
- Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt die völlige Begleichung aller fälligen Forderungen von OfficeCom GmbH gegen den Kunden voraus.
- Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von OfficeCom GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen von OfficeCom GmbH. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten und/oder wesentlichen Vertragspflichten sowie dann nicht, wenn der Schaden üblicherweise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
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Eigentumsvorbehalt
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OfficeCom GmbH behält sich das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund vor; gleiches gilt bei erstellten Werken bis zu deren vollständiger Bezahlung. Bei Zahlungsverzug ist OfficeCom GmbH berechtigt gelieferte Waren oder Werke vom Server zurückzunehmen bzw. deren Verfügbarkeit aufzuheben. Der Kunde ist verpflichtet die verkauften Waren oder von OfficeCom erstellte Werke auf eigene Kosten pfleglich zu behandeln und instand zu halten.
Verletzt der Kunde seine Leistungspflichten ist OfficeCom GmbH berechtigt die verkaufte Sache oder das erstellte Werk zurückzunehmen, ohne dass darin ein Rücktritt liegt. Die Rücknahme der verkauften Ware berechtigt OfficeCom GmbH zur Verwertung; der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeit des Kunden abzüglich anfallender Verwertungskosten angerechnet. - Verkaufte Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nicht gepfändet oder sicherungsübereignet werden. Der Kunde ist zur Veräußerung der verkauften Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, tritt OfficeCom GmbH aber bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen, in Höhe des Betrages der Forderungen von OfficeCom GmbH ab und zwar unabhängig davon, ob die Veräußerung ohne oder nach Weiterverarbeitung der Ware erfolgt ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von OfficeCom GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. OfficeCom GmbH verpflichtet sich die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung eingetreten ist. Ist dies aber der Fall, so kann OfficeCom GmbH verlangen, dass der Kunde OfficeCom GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderliche Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der verkauften Ware durch den Kunden wird stets für OfficeCom GmbH vorgenommen. Wird die verkaufte Ware mit anderen, OfficeCom GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt OfficeCom GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für OfficeCom GmbH.
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OfficeCom GmbH behält sich das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund vor; gleiches gilt bei erstellten Werken bis zu deren vollständiger Bezahlung. Bei Zahlungsverzug ist OfficeCom GmbH berechtigt gelieferte Waren oder Werke vom Server zurückzunehmen bzw. deren Verfügbarkeit aufzuheben. Der Kunde ist verpflichtet die verkauften Waren oder von OfficeCom erstellte Werke auf eigene Kosten pfleglich zu behandeln und instand zu halten.
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Fernabsatzvertrag/Widerrufsbelehrung
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Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Erhalt dieser Belehrung in Textform. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
OfficeCom GmbH
Birgit Kurus & Ronald Kurus
Heinrich-Hertz-Str. 12
77656 OffenburgTelefax-Nr. 0781 991677
eMail-Adresse info@officecom-gmbh.de -
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde OfficeCom GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss der Kunde OfficeCom GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem der Kunde die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von OfficeCom GmbH zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Zahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nichtpaketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für OfficeCom GmbH mit deren Empfang.
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Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:
- Zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
- Zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
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Widerrufsrecht
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Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Gemäß § 28 BDSG macht OfficeCom GmbH darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Leistungen ggf. an verbundene Unternehmen und Zusteller bzw. an Banken zur Abrechnung weitergegeben werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Gemäß §§ 26 Abs. 1, 43 Abs. 3 BDSG setzt OfficeCom GmbH den Kunden hiermit von der Speicherung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.
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Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 77656 Offenburg. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten 77656 Offenburg. Das Gleiche gilt, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder sich im Ausland befindet.
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Nichtigkeitsklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.