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  1. Vertragsabschluss
    1. Sämt­liche Lie­ferungen und Lei­stungen von OfficeCom GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grund­lage dieser Geschäfts­bedingungen.
      Abweichenden Bedingungen des Käufers / Auftraggebers / Leistungsempfängers (nachfolgend Kunden genannt) wider­sprechen wir, auch wenn diese Aus­schließ­lichkeit beanspruchen.
      Nach Vertrags­abschluss gelten diese Geschäfts­bedingungen stets in ihrer gültigen Form auch für alle künftigen Geschäfts­beziehungen zwischen Kunden und OfficeCom GmbH.
    2. Angebote von OfficeCom GmbH sind unver­bindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von OfficeCom GmbH zustande. Auf diese Schrift­form kann nur schriftlich verzichtet werden. Die Kunden nehmen handels­übliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstige Abweichungen hin.
    3. Die Geschäfts­beziehungen zwischen Kunden und OfficeCom GmbH unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    4. Neben­abreden und/oder Änderungen dieser Geschäfts­bedingungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung von OfficeCom GmbH wirksam.
  2. Beratung
    1. Bei fehler­hafter Beratung bestehen Ansprüche gegen OfficeCom GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahr­lässig­keit. Unter­richtet der Kunde im Rahmen einer Beratung OfficeCom GmbH nicht umfassend und wahrheits­getreu über Erwerb, Installation oder Änderungen an einem Gerät oder macht er in sonstiger Weise beratungs­relevante falsche Angaben, so erlischt jeder Ersatz­anspruch.
    2. Ein Ersatz­anspruch entfällt auch dann, wenn die grund­sätzlich vergütungs­pflichtige Beratung im Einzelfall kostenlos erfolgt.
    3. OfficeCom GmbH ist berechtigt dem Kunden erbrachte Leistungen als Referenz zu benutzen.
  3. Reparatur- und Serviceleistung
    1. Reparatur- und Service­leistungen erbringt OfficeCom GmbH auf der Grundlage der jeweils gütigen Preis­liste nach ihrer Wahl entweder am Ort der Auf­stellung des Geräts oder in ihrer Werkstatt.
    2. Vor Aufnahme der Reparatur- und Service­leistungen sichert der Kunde voll­ständig den gesamten Daten­bestand. Der Kunde ist weiter dafür ver­ant­wortlich, dass der gesamte Daten­bestand mindestens arbeits­täglich gesichert ist.
    3. Für im Rahmen von Reparatur- und Service­leistungen auf­tretende Störungen oder Aus­fälle, die darauf beruhen, dass kundenseits eingebaute Software und / oder Hardware aufgrund mangel­hafter technischer Leistungs­fähigkeit nicht in der Lage ist Daten­sätze richtig zu bearbeiten, diese ins­besondere voll­ständig und richtig zu erkennen, zu verändern oder zu berechnen, ist OfficeCom GmbH nicht ver­ant­wortlich, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit von OfficeCom GmbH vor. Über­lässt der Kunde OfficeCom GmbH Daten­träger oder gestattet er den Zugriff hierauf, so hat der Kunde dafür einzu­stehen, dass diese Daten bei Verlust wieder auf­gespielt werden können. Der Kunde wird während der Gewähr­leistungs­dauer eine ordnungsvgemäße Daten­sicherung vorhalten.
    4. Unabhängig vom Arbeits­ergebnis ist die in der Preis­liste fest­gelegte Anfahrts­pauschale ebenso vom Kunden geschuldet wie auch die Fehler­suche als Arbeits­zeit zu vergüten ist. Der zeitliche Aufwand ist auch dann zu vergüten, wenn eine Fehler­beseitigung aus nicht von OfficeCom GmbH zu vertretenden Gründen nicht erfolgen kann.
      Der zeitliche Aufwand wird insbesondere auch dann berechnet, wenn
      1. der beanstandete Fehler bei Überprüfung nicht auftritt,
      2. ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist,
      3. der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war und/oder keinen Zugang zu den Geräten OfficeCom GmbH ermöglicht hat,
      4. der Kunde den Vertrag während dessen Ausführung kündigt und
      5. OfficeCom GmbH bei der Durch­führung des Vertrages vom Kunden zu vertretende Bedingungen vorfindet, die die Leistungs­erbringung in unzu­mutbarer Weise behindern.
      6. OfficeCom GmbH übernimmt auf der Grund­lage gesonderter Service­verträge die Wartung der Computer-Hardware und –Software des jeweiligen Auftrag­gebers. Auch für diese Service­verträge gelten ergänzend diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen von OfficeCom GmbH.
  4. Software
    1. OfficeCom weist den Kunden darauf hin, dass Fehler in Software­programmen nicht auszu­schließen sind. Treten solche Fehler auf, so tritt OfficeCom GmbH ihre Ansprüche gegen Vor­lieferanten und Hersteller an den Kunden ab, der diese Ansprüche dann unter Frei­stellung von OfficeCom GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter verfolgt.
    2. OfficeCom sichert ins­besondere weder bestimmte Eigen­schaften der Software­programme noch ihre Tauglichkeit für den vom Kunden vorgesehenen Gebrauch zu.
  5. Lieferung
    1. Versand und Zustellung erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
    2. Verzögert sich eine von OfficeCom GmbH zugesagte Lieferung oder Leistungs­erbringung, so können Rechte, sofern nicht eine Mit­wirkungs­pflicht des Kunden verletzt ist, hieraus erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist von mindestens 4 Wochen geltend gemacht werden.
      Beruht die Nicht­erbringung einer Liefer- oder Leistungs­pflicht auf nicht von OfficeCom GmbH zu vertretenden Umständen, wird die Frist angemessen verlängert, ohne dass eine Schadens­ersatz­pflicht von OfficeCom GmbH eintritt. Bei unzu­mutbaren Lieferungs- oder Leistungs­verzögerungen steht jeder Vertrags­partei ein Rück­tritts­recht zu, ohne dass die jeweils andere Vertrags­partei hieraus Rechte ableiten kann.
  6. Preise/Zahlungsbedingungen
    1. Zahlungen im Verkauf sind sofort in bar ohne Abzug fällig. Zahlungen aus Reparatur- und Service­leistung sind 8 Tage nach Leistungs­erbringung ohne Abzug fällig.
    2. Hiervon abweichende Zahlungs­bedingungen sind zwischen OfficeCom GmbH und Kunden schriftlich zu verein­baren.
    3. Gegen Forderungen von OfficeCom GmbH können Kunden nur mit unbe­strittenen oder rechts­kräftig fest­gestellten Gegen­forderungen aufrechnen. Kunden sind zur Aus­übung eines Zurück­behaltungs­rechts nur insoweit befugt, als ihr Gegen­anspruch auf dem gleichen Vertrags­verhältnis beruht.
    4. Bei Verzug des Kunden liefert OfficeCom GmbH noch aus­stehende Lieferungen nur gegen Vorkasse aus. Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens­verhältnissen des Kunden ein oder hält dieser vereinbarte Raten­zahlungen nicht ein, werden alle noch bestehenden Zahlungs­ansprüche von OfficeCom GmbH sofort zur Zahlung fällig. Verzugs­zinsen fallen auch ohne Mahnung bei Über­schreitung des Zahlungsziels an.
  7. Gewährleistung
    1. Die Gewährleistungspflicht von OfficeCom GmbH beschränkt sich auf die Nacherfüllung im Rahmen der Garantie des Herstellers (Hardware und Software). Bei Reparatur- und Serviceleistungen beschränkt sich die Gewährleistungspflicht von OfficeCom GmbH ebenfalls auf Nacherfüllung. Diese Gewährleistung ist von OfficeCom GmbH erst und nur dann geschuldet, wenn der Kunde die beanstandete Ware an OfficeCom GmbH in ihrer Originalverpackung mit sämt­lichen darin befindlichen Bestandteilen übergeben hat. Ist die Nacherfüllung unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er unter den Voraussetzungen des § 437 Nr. 3 BGB daneben Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.
    2. Gewährleistungsansprüche gegen OfficeCom GmbH stehen nur deren Kunden zu und sind nicht an Dritte abtretbar.
    3. Eine Gewährleistung wird grundsätzlich nicht übernommen,
      • bei Reparaturen an Hardware, die älter als zwei Jahre ist,
      • bei nachträglichen Konfigurationsänderungen an Hard- oder Software durch den Kunden,
      • bei unsachgemäßer Behandlung,
      • bei normalem Verschleiß und
      • bei Verwendung von Raubkopien oder nicht lizenzierter Software durch den Kunden.
    4. Da OfficeCom GmbH auf die Verwendung ihrer Waren durch den Kunden keinen Einfluss hat und deren Ver­wendungszweck üblicherweise nicht kennt, haftet OfficeCom GmbH weder für die Eignung ihrer Waren für den beabsichtigten Ver­wendungszweck noch für Schäden, die aus mangelnder Eignung entstehen, es sei denn, es wird zwischen OfficeCom GmbH und dem Kunden etwas anderes schriftlich vereinbart.
    5. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Mangelfolgeschäden, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus unabdingbarem Recht.
    6. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt die völlige Begleichung aller fälligen Forderungen von OfficeCom GmbH gegen den Kunden voraus.
    7. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von OfficeCom GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahr­lässig­keit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen von OfficeCom GmbH. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon un­be­rührt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Ver­letzung von Kardinalpflichten und/oder wesentlichen Ver­trags­pflichten sowie dann nicht, wenn der Schaden üblicher­weise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. OfficeCom GmbH behält sich das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund vor; gleiches gilt bei er­stell­ten Werken bis zu deren vollständiger Be­zahlung. Bei Zahlungsverzug ist OfficeCom GmbH be­rech­tigt gelieferte Waren oder Werke vom Server zurück­zu­nehmen bzw. deren Verfüg­bar­keit aufzuheben. Der Kunde ist verpflichtet die verkauften Waren oder von OfficeCom erstellte Werke auf eigene Kosten pfleglich zu behandeln und instand zu halten.
      Verletzt der Kunde seine Leistungs­pflichten ist OfficeCom GmbH berechtigt die verkaufte Sache oder das erstellte Werk zurück­zunehmen, ohne dass darin ein Rücktritt liegt. Die Rücknahme der verkauften Ware berechtigt OfficeCom GmbH zur Verwertung; der Verwertungs­erlös wird auf die Ver­bind­lich­keit des Kunden abzüglich anfallender Ver­wer­tungs­kosten angerechnet.
    2. Verkaufte Waren, die dem Eigentums­vorbehalt unterliegen, dürfen nicht gepfändet oder sicherungsübereignet werden. Der Kunde ist zur Veräußerung der verkauften Sache im ordnungs­gemäßen Geschäftsgang berechtigt, tritt OfficeCom GmbH aber bereits jetzt alle For­derungen, die ihm aus der Weiter­veräußerung entstehen, in Höhe des Betrages der Forderungen von OfficeCom GmbH ab und zwar unabhängig davon, ob die Veräußerung ohne oder nach Weiter­verarbeitung der Ware erfolgt ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von OfficeCom GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. OfficeCom GmbH verpflichtet sich die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs­ver­pflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nach­kommt, nicht in Zahlungs­verzug gerät und ins­besondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenz­verfahren gestellt ist oder Zahlungs­einstellung eingetreten ist. Ist dies aber der Fall, so kann OfficeCom GmbH verlangen, dass der Kunde OfficeCom GmbH die abge­tretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erfor­derliche Angaben macht, die dazu­gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
    3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der verkauften Ware durch den Kunden wird stets für OfficeCom GmbH vor­genommen. Wird die verkaufte Ware mit anderen, OfficeCom GmbH nicht gehörenden Gegen­ständen verarbeitet, so erwirbt OfficeCom GmbH Mit­eigen­tum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen ver­arbeiteten Sachen zur Zeit der Ver­arbeitung. Der Kunde verwahrt das so ent­standene Mit­eigentum für OfficeCom GmbH.
  9. Fernabsatzvertrag/Widerrufsbelehrung
    1. Widerrufsrecht

      Der Kunde kann seine Vertrags­erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Text­form (z. B. Brief, Fax, Email) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Frist­ablauf über­lassen wird – durch Rück­sendung der Sache wider­rufen. Maß­geblich für den Frist­beginn ist der Erhalt dieser Be­lehrung in Text­form. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Ein­gangs der Ware beim Empfänger (bei der wieder­kehrenden Lieferung gleich­artiger Waren nicht vor dem Tage des Ein­gangs der ersten Teil­lieferung). Zur Wahrung der Wider­rufs­frist genügt die recht­zeitige Ab­sendung des Wider­rufs oder der Sache. Der Wider­ruf ist zu richten an:

      OfficeCom GmbH
      Birgit Kurus & Ronald Kurus
      Heinrich-Hertz-Str. 12
      77656 Offenburg

      Telefax-Nr. 0781 991677
      eMail-Adresse

    2. Widerrufsfolgen

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen heraus­zugeben. Kann der Kunde OfficeCom GmbH die empfangene Leistung ganz oder teil­weise nicht oder nur in ver­schlech­tertem Zustand zurück gewähren, muss der Kunde OfficeCom GmbH insoweit ggf. Wert­ersatz leisten. Bei der Über­lassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Ver­schlech­terung der Sache aus­schließ­lich auf deren Prüfung – wie sie etwa in einem Laden­geschäft möglich gewesen wäre – zurück­zuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wert­ersatz für eine durch die bestimmungs­gemäße Ingebrauch­nahme der Sache ent­standene Ver­schlech­terung ver­meiden, indem der Kunde die Sache nicht wie sein Eigen­tum in Gebrauch nimmt und alles unter­lässt, was deren Wert be­ein­träch­tigt. Paket­versand­fähige Sachen sind auf Gefahr von OfficeCom GmbH zurück­zusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rück­sendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück­zusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht über­steigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeit­punkt des Widerrufs noch nicht die Gegen­leistung oder eine vertraglich verein­barte Zahlung erbracht hat. Andern­falls ist die Rück­sendung für den Kunden kosten­frei. Nicht­paket­versand­fähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt. Ver­pflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Wider­rufs­erklärung oder der Sache, für OfficeCom GmbH mit deren Empfang.

    3. Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

      Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:

      1. Zur Lieferung von Waren oder Dienst­leistungen, die nach Kunden­spezifikation ange­fertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zuge­schnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rück­sendung geeignet sind.
      2. Zur Lieferung von Audio- oder Video­auf­zeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Daten­träger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
  10. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

    Gemäß § 28 BDSG macht OfficeCom GmbH darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäfts­abwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und ge­spei­chert werden und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Leistungen ggf. an ver­bundene Unter­nehmen und Zusteller bzw. an Banken zur Abrechnung weitergegeben werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Gemäß §§ 26 Abs. 1, 43 Abs. 3 BDSG setzt OfficeCom GmbH den Kunden hiermit von der Speicherung der personen­bezogenen Daten in Kenntnis.

  11. Erfüllungsort/Gerichtsstand

    Erfüllungsort ist 77656 Offenburg. Bei Geschäften mit Voll­kauf­leuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder­vermögen ist Gerichtsstand für alle im Zusammen­hang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten 77656 Offenburg. Das Gleiche gilt, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klage­erhebung unbekannt ist oder sich im Ausland befindet.

  12. Nichtigkeitsklausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.